Wie man Rettungsfahrzeuge kaufen und verwenden kann

Rettungswagen und Fahrzeuge zum Krankentransport sind ein spezieller Nischenmarkt im Kraftfahrzeughandel. Beim Kauf sind wie auch bei der An- oder Ummeldung viele Details zu beachten.

Während der Rettungsdienst hierzulande noch fast gänzlich in staatlicher Hand oder per Auftrag bei den großen Hilfsorganisationen liegt, wächst andererseits der Markt für Sanitätsdienste und den Krankentransport beachtlich. Für den Transport von kranken, hilfsbedürftigen oder verletzten Menschen braucht es spezielle Fahrzeuge. Krankenwagen und Rettungsfahrzeuge sind daher oft Spezialanfertigungen, die in neuen Versionen auf die Bedürfnisse des Bestellers abgestimmt und mitunter sehr kostenintensiv sind. Meist auf Basis eines Kleintransporters oder eines leichten bis mittleren Lkw sind sie mit speziellen Rüstsätzen ausgestattet. Charakteristisch sind neben der Sondersignalanlage, welche in der Regel aus einem Blaulichtsatz mit Rundumleuchten und einem Martinshorn besteht, eine Ausrüstung mit Sprechfunk und ein medizinisches Modul hinter der Fahrerkabine. Je nach Ausführung sind die Wagen für den liegenden, sitzenden oder beide Transportarten ausgelegt. Die medizinische Ausrüstung unterscheidet sich stark und wird je nach Kundenwunsch eingepasst. Wenn es zu einem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen kommt, sind die medizinischen Geräte und Gebrauchsgüter für gewöhnlich ausgebaut, da sie meist modular auch auf anderen Fahrzeugen einsetzbar sind. Sollte ein Fahrzeug mit medizinischem Gerät erworben werden, ist auf die Unterlagen, Betriebsgenehmigungen und Gerätebegleithefte jedes einzelnen Gerätes besonderer Wert zu legen.

Rettungsfahrzeuge kaufen und betreiben sind administrativ umfangreiche Unterfangen. Für die Zulassung eines Krankenwagens sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Sollte das Unternehmen diese Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen, kann der Wagen nur als Lkw oder in kleinerer Version als Pkw zugelassen und damit auch nicht gewerblich genutzt werden. Zur Führung eines solchen Unternehmens muss mindestens der benannte Betriebsleiter die entsprechende Fachkunde besitzen. Diese wird nach einer Prüfung durch die örtlichen Stellen bestätigt und ist den Behörden bei Antragstellung vorzulegen. Ferner muss das Unternehmen nach der eigenen Lage an Finanzen und Kapital finanziell leistungsfähig sein, um auf Eventualitäten angemessen regieren zu können. Schließlich muss nachgewiesen werden, dass keine Gefahr besteht, dass Vorschriften während des Betriebes verletzt werden. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn der Antragssteller oder ein leitender Mitarbeiter einschlägig vorbestraft ist. Ein weiteres Antragsverfahren regelt die Erlaubnis mit Sonderrechten fahren zu dürfen. Ist dieses Verfahren nicht abgeschlossen, müssen die Lichtanlagen abgedeckt werden. Manche Behörden verlangen auch eine Demontage. Für den eigentlichen Betrieb der medizinischen Ausrüstung, der Sondersignale, der Fernmeldeeinrichtungen und für die Personenbeförderung muss die Fahrzeugbesatzung ebenfalls entsprechend qualifiziert sein.

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